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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Schriftliche Bestätigungen/Zusagen können auch per Fax unter 05823/955917 oder per Mail an mail@gut-bardenhagen.de erfolgen.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  3. Schriftliche Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Gut Bardenhagen behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten, die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
  4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 16 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Gut Bardenhagen das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
  5. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus bedarf der vorherigen Absprache mit der Veranstaltungsabteilung.
  6. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist Gut Bardenhagen verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit das zumutbar ist, Sorge zu tragen.
  7. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels GUT Bardenhagen. Sind in der Reservierungsbestätigung feste Preise bestätigt und liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Leistungserbringung mehr als 4 Monate, so kann das Hotel GUT Bardenhagen den vereinbarten Preis angemessen, max. jedoch um 15 % pro Jahr, erhöhen. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Mieter nachtäglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel in Textform zustimmt. Sollten sich die Mehrwertsteuersätze erhöhen, behält sich das Hotel GUT Bardenhagen ebenso eine entsprechende Anpassung vor.
  8.   Bei Um- und Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern werden in Rechnung gestellt:
    1. bis 3 Tage vor Ankunft keine Kosten
    2. 2 bis 0 Tage vor Ankunft - 80% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
    3. Nichtanreise ohne Abmeldung 100% der vereinbarten Leistungen/Arrangements

      Das Gut Bardenhagen bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

  9. Wenn im Vertrag nicht anders geregelt, gilt bei Stornierung von Tagungen bzw. Feierlichkeiten (Hochzeiten, Geburtstagen, Konfirmationen, Firmenfeiern, etc.) eine separate Regelung, die Punkt 7 ausschließt. Wird eine Veranstaltung bis 3 Monate (84 Tage) vor dem festgelegten Datum der Tagung bzw. Feier vom Veranstalter abgesagt, erfolgt die Stornierung kostenfrei. Anschließend trägt der Veranstalter folgende Stornierungsgebühren:
    Bis 2 Monate (56 Tage): 30 % der vereinbarten Leistungen
    Bis 1 Monat (28 Tage): 80 % der vereinbarten Leistungen
    Ab 27 Tage: 100 % der vereinbarten Leistungen
  10. Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Hotel 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
  11. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
  12. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung von Gut Bardenhagen. Verschweigt der Besteller / Veranstalter gegenüber dem Gut Bardenhagen, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Gut Bardenhagen berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten (Abs. 7) zu berechnen.
  13. Bei Kreditkartenzahlungen werden ausschließlich Master- und Visacard akzeptiert. EC-Karten Zahlungen sind ebenfalls möglich.
  14. Mündliche Nebenreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  15. Bei Veranstaltungen, privaten Feierlichkeiten und oder Gruppenbuchungen ist eine Anzahlung von 90 % des gebuchten Pauschalschalpreises für die angegebene Personenanzahl bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag zu entrichten. Die Endabrechnung wird am Veranstaltungsende erstellt und ist innerhalb von 7 Werktagen zu entrichten.
  16. Tickets für Konzerte u.a. Kulturveranstaltungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Bei Seminaren, Tagungen, Konferenzen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen u.s.w. ist weiterhin zu beachten:

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke mit 50% in Rechnung gestellt.
  2. Mitgeführte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Gut Bardenhagen GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Im Übrigen haftet die Gut Bardenhagen GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die für die Veranstaltungen bestimmten Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Hotel/Veranstaltungsraum zu bringen. Auch hier besteht seitens der Gut Bardenhagen GmbH bezüglich Verlust, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten, begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter. Eine Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform.
  3. Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
  4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Gut Bardenhagen.
  5. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  6. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung von Gut Bardenhagen nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars von Gut Bardenhagen, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldungsnachweis.
  7. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Verminderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
  8. Sämtliche Hinweise auf unser Hotel in Programmen, Einladungen ect. sind rechtzeitig vor Herausgabe inhaltlich und gestalterisch mit uns abzustimmen. Die Bildmarke (LOGO) und die Wortmarke sind entsprechend dem Prospekt unseres Hauses zu verwenden und dürfen weder verändert noch mit anderen Zeichen verbunden werden.
  9. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Gast/Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren sind vom Gast/Veranstalter zu tragen. Der Gast/Veranstalter stellt das Gut Bardenhagen von eventuellen Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte GEMA oder Dritter (z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Gast/Veranstalter) entstehen oder geltend gemacht werden frei.
  10. Weckaufträge werden vom Team GUT Bardenhagen mit größter Sorgfalt erfüllt. Auskünfte werden vom Hotel nach besten Gewissen erteilt. Nachrichten, Post und Warensendungen für unsere Gäste behandeln wir mit größtmöglicher Sorgfalt.
  11. Fundsachen werden nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage nachgesandt. Wir bewahren Fundsachen für die Dauer von 6 Monaten in unserem Hotel auf. Ein Verwahrungsvertrag kommt über die Nachrichten, Post und Warensendungen nicht zustande.
  12. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch die Geschäftsleitung mitgebracht werden. Die GUT Bardenhagen GmbH bittet darum, Hunde stets angeleint über das gesamte Betriebsgelände sowie in allen öffentlichen Bereichen zu führen und Hinterlassenschaften mit den entsprechenden Utensilien zu entfernen. Ferner wird darum gebeten, Tiere nicht auf Schlaf- und Sitzmöbeln springen zu lassen. Sollte Ihr Vierbeiner doch auf den Schlaf- und Sitzmöbeln liegen und für die Stoffe und Bettwäsche im Anschluss eine besondere Reinigung notwendig sein, erlauben wir uns, Ihnen eine Reinigungsgebühr in Höhe von 150 EUR in Rechnung zu stellen.
  13. Das GUT Bardenhagen ist ein Nichtraucher-Gastronomie-Betrieb. Dies gilt besonders für unsere Design-Hotelzimmer. Schäden durch unerlaubtes Rauchen in den Zimmern, sowie die Rechnung für Feuerwehreinsätze durch die Alarmierung durch Rauchmeldung im Hotel trägt der Gast. Für die Reinigung von Vorhängen, Bettüberwürfen, Decken und Kissen stellen wir pauschal € 120,00 in Rechnung.
  14. Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz der Gut Bardenhagen GmbH: Wilhelmsstraße 9, 34117 Kassel
    Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
  15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
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