Samstag, 19. Mai 2012
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Funktionsraum
bestellt oder zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr
möglich war, bereitgestellt worden ist. Schriftliche Bestätigungen/Zusagen können auch per
Fax unter 05823/955917 oder per Mail an mail@gut-bardenhagen.de erfolgen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag
kann nicht einseitig gelöst werden.

3. Schriftliche Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Gut Bardenhagen behält
sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten, die reservierten Zimmer und Funktionsräume
anderweitig zu vermieten.

4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag
zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das
Gut Bardenhagen das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.

5. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus bedarf
der vorherigen Absprache mit der Veranstaltungsabteilung.

6. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder
Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch
immer, nicht verfügbar sein, so ist Gut Bardenhagen verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz,
auch außerhalb des Hauses, soweit das zumutbar ist, Sorge zu tragen.

7. Bei Um- und Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern,
Funktionsräumen und Veranstaltungs-Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) bis 43 Tage vor Ankunft keine Kosten
b) 42 bis 30 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
c) 29 bis 14 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Leistungen/Arrangements
d) 13 bis 0 Tage vor Ankunft 80 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements
e) Nichtanreise ohne Abmeldung 100% der vereinbarten Leistungen/Arrangements

Das Gut Bardenhagen bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume
und Veranstaltungs-Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume
und Tagungs-Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter
Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

8. Bei Stornierung der Räumlichkeiten von privaten Feierlichkeiten (Hochzeiten, Geburtstagen,
Konfirmationen, etc.) gilt eine separate Regelung, die Punkt 7 ausschließt. Wird eine Veranstaltung
innerhalb von 30 Tagen zum festgelegten Datum der Feier vom Veranstalter abgesagt
und die Räumlichkeiten können nicht anderweitig vergeben werden, trägt der Veranstalter
50% der vereinbarten Leistungen.

9. Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer
verpflichtet, dem Hotel 7 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung
zu stellen.

10. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

11. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit zusätzlich
der Genehmigung durch die Geschäftsleitung von Gut Bardenhagen. Verschweigt der Besteller
/ Veranstalter gegenüber dem Gut Bardenhagen, dass es sich um eine politische Vereinigung
handelt, so ist das Gut Bardenhagen berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten
(Abs. 7) zu berechnen.

12. Bei Kreditkartenzahlungen werden ausschließlich Master- und Visacard akzeptiert. EC – Karten
Zahlungen sind ebenfalls möglich.

13. Mündliche Nebenreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Bei Veranstaltungen, privaten Feierlichkeiten und oder Gruppenbuchungen ist der gebuchte
Pauschalschalpreis für die angegebene Personenanzahl bis zum Veranstaltungstag zu entrichten,
die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor der Veranstaltung.
Die Endabrechnung wird am Veranstaltungsende erstellt und ist innerhalb von 7 Werktagen zu
entrichten.

Bei Seminaren, Tagungen, Konferenzen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen
u.s.w. ist weiterhin zu beachten:


15. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der
Gedecke mit 50% in Rechnung gestellt.

16. Mitgeführte Ausstellungs-, Seminar-, Tagungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände
befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die H.O.M GUT Bardenhagen
GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Im Übrigen haftet
die H.O.M. GUT Bardenhagen GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die für die Veranstaltungen
bestimmten Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
in das Hotel/Veranstaltungsraum zu bringen. Auch hier besteht seitens der
H.O.M. GmbH bezüglich Verlust, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit,
Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten, begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung,
Versicherungsschutz. Die Versicherung mitgebrachter
Gegenstände obliegt dem Veranstalter. Eine Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform.

17. Der Veranstalter / Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern
zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

18. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Gut
Bardenhagen.

19. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine
Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen
entsprechen.

20. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung von
Gut Bardenhagen nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars von
Gut Bardenhagen, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden,
haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldungsnachweis.

21. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden,
soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Verminderung von Zahlungen kann
jedoch nicht vorgenommen werden.

22. Sämtliche Hinweise auf unser Hotel in Programmen, Einladungen ect. Sind rechtzeitig vor Herausgabe
inhaltlich und gestalterisch mit uns abzustimmen. Die Bildmarke (LOGO) und die
Wortmarke sind entsprechend dem Prospekt unseres Hauses zu verwenden und dürfen weder
verändert noch mit anderen Zeichen verbunden werden.

23. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Gast/Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden.
Die Gebühren sind vom Gast/Veranstalter zu tragen.

Der Gast/Veranstalter stellt das Gut Bardenhagen von eventuellen Forderungen der GEMA, die
aus unerlaubter Nutzung der Rechte GEMA oder Dritter (z. B. wegen Nichtanmeldung durch
den Gast/Veranstalter) entstehen oder geltend gemacht werden frei.

24. Weckaufträge werden vom Team GUT Bardenhagen mit größter Sorgfalt erfüllt. Auskünfte
werden vom Hotel nach besten Gewissen erteilt. Nachrichten, Post und Warensendungen für
behandeln wir mit größtmöglicher Sorgfalt.

Fundsachen werden nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage nachgesandt. Wir bewahren Fundsachen
für die Dauer von 6 Monaten in unserem Hotel auf. Ein Verwahrungsvertrag kommt über
die Nachrichten, Postund
Warensendungen nicht zustande.

Tieren dürfen nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch die Geschäftsleitung
mitgebracht werden.

25. Das GUT Bardenhagen ist ein Nichtraucher-Gastronomie-Betrieb. Dies gilt besonders für unsere
Design-Hotelzimmer. Schäden durch unerlaubtes Rauchen in den Zimmern, sowie die Rechnung
für Feuerwehreinsätze durch die Alarmierung durch Rauchmeldung im Hotel trägt der Gast.
Für die Reinigung von Vorhängen, Bettüberwürfen, Decken und Kissen stellen wir pauschal €
120,00 in Rechnung.

26. Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz der H.O.M. GUT Bardenhagen, 29525 Uelzen
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

27. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche, die dem angestrebten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommen.

Stand 25.01.2011

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